Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Primo Passo Giorgia Pucci & Faruk Günes GbR
1. Produktanbieter und Geltung der AGB
1.1 Anbieter der Produkte und Vertragspartner des Kunden ist die Primo Passo Giorgia Pucci und Faruk Günes GbR, Girardet Str. 60, 45131 Essen (im Folgenden „PRIMO PASSO“).
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, PRIMO PASSO stimmt diesen ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.
1.3 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistungsangebot und Vertragsgegenstand
2.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.2 PRIMO PASSO erbringt Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing, Automatisierung und Software-as-a-Service (SaaS). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.3 Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.4 PRIMO PASSO ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
2.5 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von PRIMO PASSO übertragen werden.
2.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge (z. B. Werbekonten, Terminsoftware, Domains)
- Lieferung von Inhalten (Texte, Bilder, Videos) innerhalb von 7 Tagen nach Onboarding
- Teilnahme an Abstimmungen und zeitnahe Freigaben
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach:
- kann PRIMO PASSO Leistungen pausieren
- trägt PRIMO PASSO keine Verantwortung für Verzögerungen
- bleibt der Vergütungsanspruch bestehen
2.7 Zugriff auf Systeme
Der Kunde stellt sicher, dass PRIMO PASSO Zugriff auf alle relevanten Systeme erhält.
Ohne diese Zugänge kann keine Optimierung erfolgen.
Ein daraus resultierender Mindererfolg liegt nicht im Verantwortungsbereich von PRIMO PASSO.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot annimmt oder sich über die Webseite verbindlich registriert.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.6 Zahlungen sind im Voraus fällig.
Bei ausbleibender Zahlung ist PRIMO PASSO berechtigt, Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
5. Verzug
5.1 Bei Zahlungsverzug ist PRIMO PASSO berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.
5.4 Leistungsunterbrechung bei Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs erfolgt eine gestaffelte Einschränkung:
Stufe 1 (sofort):
- Werbeanzeigen werden gestoppt
- Social Media Betreuung wird eingestellt
- Optimierungen werden pausiert
Stufe 2 (nach 14 Tagen):
Deaktivierung von:
- KI-Chatbots
- Voice-Agenten
- Automationen, Funnels und Landingpages
- SMS- und Telefonfunktionen
- Systemzugang
Die Webseite kann weiterhin online bleiben, jedoch ohne aktive Funktionen.
6. Mängelhaftung
6.1 Es bestehen, soweit nachfolgend nicht anderweitig bestimmt, die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
6.2 Als Beschaffenheit der Produkte gelten nur die Leistungsangaben von PRIMO PASSO und/oder die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung und öffentliche Anpreisungen.
6.3 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
6.4 Der Kunde wird PRIMO PASSO bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen. Der Kunde hat hierzu festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
6.5 Erfolg und Marketing-Leistung
PRIMO PASSO schuldet keinen konkreten Erfolg. Insbesondere keine Garantie für:
- Umsätze
- Kundenzahlen
- Conversion-Raten
Angaben wie „4–10 Kunden pro Woche“ sind Erfahrungswerte und abhängig von:
- Angebot des Kunden
- Verkaufsprozess
- Qualität der Inhalte
- Marktbedingungen
7. Datenkommunikation
(Hinweis: Die Absätze 6.1 bis 6.4 wurden im Originaltext hier fälschlicherweise wiederholt. Siehe Abschnitt 6 für Mängelhaftung.)
8. Support
8.1 Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, stehen dem Kunden die auf der Webseite angegebenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit unserem Support-Team zu den ebenfalls dort angegebenen Zeiten zur Verfügung. Dieser Support dient ausschließlich zur Beantwortung von Fragen und zur Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der vertraglichen geschuldeten Leistungen von PRIMO PASSO.
8.2 Die Support-Dienste werden auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
9. Allgemeine Haftung
9.1 PRIMO PASSO haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRIMO PASSO im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet PRIMO PASSO bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (sog. Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
10.1 PRIMO PASSO verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“).
10.2 Informationen und Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Leistungen von PRIMO PASSO sowie über die Rechte des Kunden in Bezug auf diese Verarbeitung können den gesonderten Datenschutzhinweisen von PRIMO PASSO entnommen werden.
11. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Preise
11.1 Beabsichtigt PRIMO PASSO die allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Preis für Dauerschuldverhältnisse zu ändern, so werden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu.
11.2 Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung in zumindest Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. PRIMO PASSO wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
11.3 PRIMO PASSO kann AGB und Preise anpassen.
- Mitteilung mindestens 6 Wochen vorher
- Sonderkündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen
- Preisanpassung bis 10 % jährlich möglich
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse für die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen folgende Regelungen:
12.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit Anzeige der betriebsfähigen Bereitstellung der Dienste gegenüber dem Kunden in zumindest Textform. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate. Die bloße Änderung der Anzahl der Lizenzen lässt die Vertragslaufzeit unberührt.
12.1.2 Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit: Das Vertragsverhältnis ohne Mindestvertragslaufzeit ist jeweils für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Monats mit einer Frist von fünf Werktagen schriftlich kündbar (der Samstag gilt nicht als Werktag). Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.
12.2 Für Teilkündigungen von Leistungen, gelten gleichfalls die vorgenannten Termine und Fristen.
12.3 Das Recht, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt beiden Parteien unbenommen.
12.4 Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
13. Software as a Service
13.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich unbeschränkte Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) für die vermietete Software und ggf. zugehöriger Dokumentation. Sie gelten auch für alle Updates und Upgrades, soweit PRIMO PASSO dem Kunden diese zur Verfügung stellt. Bei einer Software-Miete oder SaaS erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der Software. Bei SaaS wird die Software auf den Servern von PRIMO PASSO oder eines von PRIMO PASSO beauftragten Dienstleisters betrieben und der Kunde greift über das Internet auf die Software zu.
13.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit muss die berechtigte Fortnutzung nicht neu aktiviert werden.
13.3 Den Zugang zu den Produkten erhält der Kunde mittels eines marktüblichen Internetbrowsers ohne Installationserfordernis und ohne Anwendung einer Client-Software. Die Bereitstellung der Produkte über das Internet erfolgt dabei zugangsgeschützt an einem von PRIMO PASSO jeweils bestimmten Übergabepunkt. PRIMO PASSO schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von PRIMO PASSO betriebenen Übergabepunkt. PRIMO PASSO ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
13.4 Datenrechte und -pflichten
13.4.1 Der Kunde räumt PRIMO PASSO das Recht ein, gespeicherte Inhalte im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen zugänglich zu machen und zu Datensicherungszwecken zu vervielfältigen.
13.4.2 PRIMO PASSO darf Daten in Ausfallrechenzentren vorhalten und Datenformate ändern.
13.4.3 Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten und kann jederzeit deren Herausgabe verlangen.
13.4.4 PRIMO PASSO trifft keine Sicherungs-, Verwahrungs- oder Obhutspflichten für Kundendaten.
13.4.5 Bei personenbezogenen Daten ist der Kunde verantwortliche Stelle i.S.d. DSGVO. Bei SaaS-Nutzung gilt der AVV.
13.5 Kundenpflichten
13.5.1 Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen gemäß Angebotsbeschreibung zu beachten.
13.5.2 Bei SaaS-Nutzung gilt:
- Zugangsdaten sind zu schützen
- Keine rechtswidrigen Inhalte
- Zugriffe Dritter verhindern
- Virenschutz einsetzen
- Bei Verstößen kann PRIMO PASSO Produkte sperren
- Kunde haftet für Schäden durch Verstöße
- Keine Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung
- Nutzer über Vertragsbedingungen informieren
13.6 Verfügbarkeit
13.6.1 PRIMO PASSO gewährleistet die in der Leistungsbeschreibung definierte Verfügbarkeit.
13.6.2 Bei Unterschreitung gelten folgende Minderungen:
- >= 99,50%: 0%
- 99,00%: 15%
- 98,50%: 25%
- 98,00%: 50%
- <= 98,00%: 100%
13.6.3 Wartungszeiten werden angekündigt und gelten nicht als Beeinträchtigung.
13.7 Minderungsansprüche müssen binnen zwei Wochen nach Störung angezeigt werden.
13.8 Vertragsbeendigung
13.8.1 Bei Vertragsende:
- Kein Datenzugriff nach Vertragsende
- Löschung nach 14 Tagen
- Datenübergabe nur auf Anforderung
13.9 Migration und Systemübertragung
Bei Vertragsende bestehen folgende Optionen:
Option 1: Migration
Migration der Webseite (z. B. auf WordPress)
Kosten:
- bis 3 Monate: 3.500 €
- bis 6 Monate: 2.500 €
- bis 12 Monate: 1.500 €
- ab 18 Monaten: kostenfrei
Nach Migration enthält die Webseite nur Basisfunktionen.
Nicht enthalten:
- KI-Chatbots
- Mehrsprachigkeit
- Bewertungswidgets
- Social Media Integrationen
- Voice-Agenten
- Automationen
- Funnels
Option 2: Eigenständiger Subaccount
- Kunde übernimmt System eigenständig
- Kosten trägt der Kunde selbst
- PRIMO PASSO hat keinen Zugriff mehr
Nicht enthalten:
- Reputationsmanagement
- Werbeanzeigen
- Social Media Betreuung
- Funnel-Optimierung
- Support
13.10 Eigentum
Alle Systeme, Automationen und Strukturen verbleiben im Eigentum von PRIMO PASSO, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14. Digitales Marketing
14.1 Vertragsgegenstand sind Leistungen im Bereich Digitales Marketing:
- Reputationsmanagement
- Websiteerstellung
- Digitale Premium Präsenz
- KI-Automatisierung
- Werbeanzeigen
- Leadgenerierung
- Usw.
Die Auflistung ist nicht abschließend.
Die Laufzeit des Vertrages bemisst sich nach der gebuchten Dienstleistung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Dies bedeutet, dass das Honorar vollständig beglichen wurde und die entsprechende Gegenleistung erbracht wurde.
14.2 Erfolgslogik
PRIMO PASSO generiert qualifizierte Anfragen.
Der Verkauf und Abschluss erfolgt durch den Kunden.
14.3 Zusammenarbeit
Ergebnisse hängen maßgeblich davon ab, dass:
- Prozesse eingehalten werden
- Empfehlungen umgesetzt werden
- Inhalte rechtzeitig geliefert werden
15. Kundenreferenz
15.1 PRIMO PASSO darf den Kunden auf seiner Internet-Seite oder in anderen Medien als Referenzkunde benennen. Der Kunde kann dieser Referenz jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
16.2 Die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen PRIMO PASSO und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von PRIMO PASSO in Althengstett, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. PRIMO PASSO ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
